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Drogenkonsum

Der Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin - eingeschlossen sind hierbei neben Zigaretten auch E-Zigaretten, E-Schischas und ähnliche Produkte - ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
Für die Schüler der Sekundarstufe I (Jg. 5 - 10) gilt darüber hinaus ein Verbot von Energydrinks.
Bei Nichteinhaltung dieser Verbote ist mit Sanktionen seitens der Schulleitung zu rechnen.