Jeder Mensch ist anders, und das ist bei allen gleich.
FAQs
Wer berät?
Im Kontext der Inklusion beraten federführend die Sonderpädagog*innen. Sie sind zuständig für alle Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. für Schülerinnen und Schüler, die eventuell einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
Welche sonderpädagogischen Förderbedarfe/ Förderschwerpunkte (FSP) gibt es?
- Emotionale und soziale Entwicklung (FSP ESE)
- Lernen (FSP LE)
- Sprache (FSP SQ)
- Körperliche und motorische Entwicklung (FSP KME)
- Hören und Kommunikation (FSP HK)
- Sehen (FSP SE)
- Geistige Entwicklung (FSP GG)
An unserer Schulform werden vornehmlich Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten ESE, LE und SQ unterrichtet.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf ist immer schwerwiegend und umfassend, betrifft also verschiedene Bereiche/ Fächer und ist lang anhaltend. Er bezieht sich immer auf den Kontext Schule. Die Maßnahmen der Regelschule reichen nicht mehr aus, um das Kind angemessen zu beschulen. Ob Psycholog*innen eine Störungsform feststellen, ist hier zweitrangig. Die sonderpädagogische Diagnostik ersetzt damit allerdings auch nicht die psychologische Diagnostik sowie außerschulische Maßnahmen, die vielleicht, je nach Schüler, notwendig sind.
Der Förderbedarf wird durch die sonderpädagogische Diagnostik festgestellt.
Wie wird mit Teilleistungsstörungen (LRS, Legasthenie, Dyskalkulie) umgegangen?
Teilleistungsstörungen (LRS, Legasthenie, Dyskalkulie) fallen nicht in den Bereich der sonderpädagogischen Förderung. Diese Schwierigkeiten sind klar umgrenzt und können bei den Teilleistungsstörungen LRS/Legasthenie durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden (s. Konzeption Nachteilsausgleich). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachlehrer*innen.
Wie wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt?
Ihr Kind hat umfassende Schwierigkeiten und sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat?
In diesem Fall wenden Sie sich sowohl an die Tutor*innen als auch an uns:
Wir werden gemeinsam erörtern, ob vielleicht ein Förderbedarf oder andere Schwierigkeiten vorliegen.
Wenn ein Verfahren schließlich eingeleitet werden soll, wird im ersten Schritt ein Antrag an die Bezirksregierung gestellt, die den Antrag prüft. Wird dem Verfahren zugestimmt, erstellen wir daraufhin ein sonderpädagogisches Gutachten.
Das Gutachten wird wieder an die Bezirksregierung geschickt, die wiederum prüft, ob der Förderbedarf tatsächlich besteht und gewährt wird. Die Entscheidung wird, zusammen mit dem Gutachten, an Sie und uns zurückgemeldet.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Förderbedarf besteht oder nicht, trifft die Bezirksregierung. Sobald die Bezirksregierung dem Förderbedarf stattgegeben hat, wird Ihr Kind sonderpädagogisch betreut und gefördert.
Muss mein Kind dann eine Förderschule besuchen?
Nein. Heute haben Eltern das Recht zu entscheiden, dass ihr Kind eine Regelschule besucht.
Mein Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf soll von der Grundschule an die Gesamtschule wechseln
Bitte bedenken Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler an einem großen System wie einer Gesamtschule über ein Mindestmaß an Struktur, Selbstverantwortung, Selbststeuerung und Disziplin verfügen müssen. Denn die Unterstützung durch Sonderpädagog*innen in Doppelbesetzung im Klassenverband, in Kleingruppen und/ oder Einzelförderung findet punktuell statt, im Regelfall 1-2 Stunden pro Woche.
Außerdem findet zunehmend Fachunterricht bei wechselnden Lehrkräften und in wechselnden Räumen statt, während der Unterricht bei den Klassenlehrer*innen weniger wird.
In vielen Fällen können Kinder mit Förderbedarf an der Gesamtschule entsprechend ihres Potentials adäquat lernen und erfolgreich am Schulleben teilnehmen. In Einzelfällen stellt die Förderschule den geeigneteren Lernort dar.
Fortbildungen
Das Kollegium hat bereits an Fortbildungen zu „Classroommanagement“, „Förderplanung“, „GfK – Gewaltfreie Kommunikation“, „Inklusion“ und „Neue Autorität – ein Haltungs- und Handlungskonzept“ teilgenommen. Weitere Fortbildungen zum inklusiven Lernen sind geplant, um Situationen frühzeitig erkennen zu können und sich weiter zu professionalisieren.
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