Beratungsangebote unterliegen der Schweigepflicht und können von allen Schüler*innen und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten, sowie Lehrer*innen in Anspruch genommen werden. Anlässe für eine Beratung können sein: Ängste u. Sorgen im Schulleben, sowie im familiären Umfeld, ggf. Vermittlung und Begleitung zu externen Hilfsangeboten, Beratung und Hilfestellung.
Betreuung im offenen Anfang und während der Mittagsfreizeit
Organisation von externen Präventionsprogrammen
Integrationsförderung
Erziehungsberatung
Soziale Gruppenarbeit
Netzwerkarbeit
Schulsozialarbeit ist innerhalb ( z.B. Schulgremien, Lehrer*innenkonferenz) und außerhalb der Schule (z.B. Arbeitskreis Schulssozialarbeit der Bez.Reg. Köln, Sozialer Runder Tisch NkS) in verschiedenen Gremien vertreten.