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Neue Schulmail vom 27.05.2021

Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Mai 2021 bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzen von stabil unter 100 ab dem 31. Mai 2021; darüber habe ich Sie bereits mit der SchulMail vom 19. Mai 2021 informiert.

 Darüber hinaus wird ab dem 31. Mai 2021 bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests oder ersatzweise PCR-Pooltests für Schülerinnen und Schüler) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO).

 Der Personenkreis umfasst die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige an der Schule tätige Personal. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Eltern anstelle der Testteilnahme ihres Kindes in der Schule den Nachweis eines negativen, höchstens 48 Stunden alten Bürgertests vorlegen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können wie bisher die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Zu den Einzelheiten verweise ich auf die SchulMail vom 14. April 2021.  

Die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule bedeutet über die bisherigen Verfahrensregeln für die Zeit ab 31. Mai 2021 hinaus, dass darüber auf Wunsch der oder des Betroffenen eine Bescheinigung erteilt wird.

 Bei den Schülerinnen und Schülern ist zwischen den Coronaselbsttests und den PCR-Pooltests zu unterscheiden: Beim Coronaselbsttest steht wenige Minuten nach der Probenentnahme das Testergebnis fest und kann sofort bescheinigt werden. Dafür steht den Schulen das Muster einer Bescheinigung zur Verfügung.

 

Um das Verfahren zu erleichtern, sollen der Name der Schule, das Datum und der Schulstempel bereits vor den Tests von der Schule in das Formular eingefügt worden sein. Die Schülerinnen und Schüler setzen ihren Namen, das Datum des Tests und die Zeit selbst ein, so dass die Lehrerin oder der Lehrer nur noch unterschreiben muss.

 Bei einem PCR-Test - wie den Lolli-Pooltests - steht das Testergebnis regelmäßig erst am nächsten Tag fest. Die Bescheinigungen können somit erst dann und mit dem Datum dieses Tages ausgegeben werden. Dieser Tag gilt als der Zeitpunkt der Testvornahme. Im Übrigen gilt dasselbe Verfahren für das Ausstellen der Bescheinigung wie bei den Schnelltests.

 Auch für die Lehrerinnen und Lehrer, das pädagogische und sozialpädagogische Personal und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule gilt aufgrund der CoronaTestQuarantäneVO, dass eine Bescheinigung nur erteilt werden kann, wenn der Selbsttest in der Schule und dort unter Aufsicht durchgeführt wird.

 Die Schulleitungen setzen dafür Personal im Landesdienst ein. Es empfiehlt sich, die Selbsttests in einem hierfür bestimmten Raum durchführen zu lassen und bei Bedarf mehrere Personen dafür vorzusehen. Die Aufsicht sollte im Rahmen des kollegialen Zusammenwirkens in der Schule auf Freiwilligkeit beruhen. Gelingt es der Schulleitung nicht, ein solches Verfahren einvernehmlich zu regeln, muss die Schule auf die Ausgabe von Bescheinigungen für ihr getestetes schulisches Personal verzichten; für die Schülerinnen und Schüler sind in jedem Fall auf Wunsch Bescheinigungen zu erteilen. Für die Bescheinigungen verwenden Sie bitte das beigefügte Formular.

Schulen, die SchILD-NRW einsetzen, können die Bescheinigungen auch mit diesem Produkt erzeugen. Dazu benötigen Sie einen Report, den Sie im Downloadbereich der Schulverwaltungsanwendungen finden:  

[Downloadlink wurde von der Redaktion entfernt, da er nur für die Schulverwaltung relevant ist.]

 Die Aussagekraft einer Schultestung steht der Bescheinigung einer Testung unter Aufsicht von Personal eines Leistungserbringers gleich. Die Schulen haben umfangreiche Informationen erhalten, die fortlaufend, multimedial, produktspezifisch und mehrsprachig im Bildungsportal abrufbar sind. Die Informationsvideos erklären detailliert, wie ein Selbsttest durchzuführen ist, um aussagekräftige und eindeutige Ergebnisse als Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu erhalten.

 Der Erfahrungen aus inzwischen wenigstens sechs Wochen mehrmals wöchentlicher Selbsttestpraxis zeigen, dass die Selbsttestungen im Schulalltag störungsfrei ablaufen können. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben ihre Erfahrungen mit den Test-Kits der beiden Hersteller Siemens und Roche gemacht.

 Mit diesen Hinweisen zur Ausstellung der Testbescheinigungen möchten wir Ihnen die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben aus der CoronaBetrVO erleichtern und den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich halten. Ich bin sicher, dass der Nutzen des Verfahrens zur Ausstellung von Testbescheinigungen letztlich den oben beschriebenen und unbestreitbaren Aufwand überwiegt, denn alle an Schule Beschäftigten sowie die Schülerinnen und Schüler können die Bescheinigungen auch außerhalb der Schule nutzen, ohne gesonderte Termine in Testzentren wahrnehmen zu müssen. Ich danke allen, die dazu in der Schule einen Beitrag leisten.

 Mit freundlichen Grüßen 

Mathias Richter