Neue Corona-Mitteilung der Schulleitung zum Umgang mit der MNB (Mund-Nase-Bedeckung)
Liebe Schulgemeinde,
nachfolgende Ausführungen berücksichtigen die Diskussionsergebnisse der Schulpflegschaftssitzung vom 01.09.2020 und die Einbeziehung von aktuellen Rückmeldungen aus Lehrer- und Schülerumfragen sowie der Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) NRW vom 31.08.2020, hier ein Auszug:
- 1. Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum…
Darüberhinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Für alle Lernenden wird die Empfehlung ausgesprochen auch weiterhin im Unterricht auf dem fest zugewiesenen Sitzplatz eine MNB zu tragen. In dem Zusammenhang wird in Ausführungen der politischen Entscheidungsträger auch von einem „freiwilligen Gebot“ gesprochen. Die Schulgemeinschaft, bei der sich die Gesamtheit aus Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft mehrheitlich für diese Lösung ausgesprochen hat, praktiziert damit eine selbstauferlegte Maskenregelung durch die MNB, die gemäß den ministeriellen Vorgaben auf Freiwilligkeit basiert.
Diese Maßnahme ist sinnvoll, da die MNBs einen Fremd- und Eigenschutz gewährleisten können und einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitserhaltung aller an der GE NkS liefern. Darüber hinaus werden bei einem relevanten Kontakt mit einer Covid-19-Person die Einordnung in die Personenkategorie II ermöglicht und eventuelle Schließungen verhindert. Zudem ist aus virologischer Sicht die Verringerung der Aerosol- und Tröpfchenkonzentration in der Luft erfolgversprechend.
Die Umsetzung der Maßnahme durch möglichst alle/ viele am Unterricht Beteiligten ist ein deutliches, „starkes“ Zeichen, wie rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst der Umgang an unserer Schule ist. Es ist uns bei der Umsetzung der Regelung besonders wichtig, dass es zu keinerlei Formen von Ausgrenzung kommt.
Wir alle sind uns über die sehr unterschiedlichen Meinungen bewusst und können gerade bei den Lernenden die Probleme nachvollziehen. Wir bitten aber auch die kritischen Stimmen darum, unser Vorgehen zu akzeptieren und gemeinsam zu unterstützen.
Formal ist ein entsprechender, zusätzlicher Beschluss in der Schulkonferenz am 17.09.2020 vorgesehen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für Fragen zur Verfügung.
Für die Schulleitung
- A. Himpeler, Schulleiter Neunkirchen, 01.09.2020