Information zum Schulbetrieb ab Montag, den 19.04.2021
(Stand, 15.04.2021)
Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren. Der Unterricht in den Abschlussjahrgängen folgt weiterhin dem bekannten Rhythmus. Der einwöchige Distanzunterricht in den Jahrgängen 5 – 9 und in der EF endet mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts. Videokonferenzen werden nicht mehr erteilt. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Testpflicht und zum weiteren Betreuungsangebot. (Siehe unten)
Für alle Jahrgänge gilt der laufende Stundenplan des 2. Schulhalbjahres von 7:50 Uhr bis 15:30 Uhr. Ein Mensabetrieb findet nicht statt.
Am Montag, den 19.04. findet für die Jahrgänge 5 bis 10 und für die EF Präsenzunterricht in Gruppe 1 statt. Bis auf Weiteres gilt sodann folgender Unterrichtsrhythmus:
KW 16 |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Gruppen im Präsenzunterricht |
Gruppe 1 Selbsttest |
Gruppe 2 Selbsttest |
Gruppe 1 Selbsttest |
Gruppe 2 Selbsttest |
Gruppe 1 |
KW 17 |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Gruppen im Präsenzunterricht |
Gruppe 2 Selbsttest |
Gruppe 1 Selbsttest |
Gruppe 2 Selbsttest |
Gruppe 1 Selbsttest |
Gruppe 2 |
Die Selbsttest in derf Q1 finden montags und mittwochs statt. |
Testpflicht an Schulen
Seit dem 12. April ist die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests für alle Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule und damit Pflicht. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, ist einmalig von der Testpflicht befreit.
Die Coronaselbsttests werden ausschließlich in der Schule unter der Aufsicht des schulischen Personals in der jeweils ersten Fachstunde durchgeführt. Es ist nicht zulässig, diese den Schüler*innen mit nach Hause zu geben. Kinder, die für die pädagogische Betreuung angemeldet werden, müssen ebenfalls an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilnehmen.
Schüler*innen, die nicht getestet sind, werden vom Präsenzunterricht bzw. der pädagogischen Betreuung ausgeschlossen. Wir weisen die Eltern nicht getesteter Schüler*innen ausdrücklich auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schüler*innen haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. Sie müssen die in Teams bereitgestellten Aufgaben selbstständig bearbeiten.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
Betreuungsangebot für Jg. 5 + 6
Im Rahmen des Distanzunterrichts können Sie für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 auch weiterhin ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Das entsprechende Formular finden Sie HIER.
Hygieneregeln
Die Hygieneregeln sind auch weiterhin zu befolgen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend. Alle Schüler*innen haben im Miteinander den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das Schulgebäude öffnet um 7:30 Uhr. Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen alle Schüler*innen das Gebäude über folgende Ein- und Ausgänge betreten:
Jahrgänge |
Eingänge |
Jg. 5 – 6 |
Seiteneingang Basketballkorb/Bücherei |
Jg. 7 – 8 |
Haupteingang (gr. Aula) |
Jg. 9 – 10 |
Eingang (kl. Aula) |
EF und Q1 |
Eingang Schulgarten |
Für die Pausen werden jeder Klasse Aufenthaltsbereiche zugewiesen. Auch hier werden nur die Ein- und Ausgänge genutzt, über die das Gebäude morgens betreten wird. Regenpausen finden in den Klassenräumen statt. Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Regeln nicht einhalten, werden umgehend nach Hause geschickt.
Erkrankte Schüler*innen müssen auch an den Homeschooling-Tagen vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat krankgemeldet werden.
Von der Unterrichtsverpflichtung ausgenommen sind auch weiterhin Lernende mit Erkältungssymptomen. Sie dürfen die Schuleauf keinen Fall besuchen.
Schüler-Elternsprechtage Jg. 10
(19. -23.04)
Für die Schüler*innen aus Jahrgang 10 endet der Unterricht in der Woche vom 19.04. – 23.04. um 12:30 Uhr. Weitere Hinweise zur Durchführung der Schüler-Elternsprechtage aller Jahrgänge finden Sie auf unserer Homepage.