Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sportunterricht auf Distanz - wie sieht das aus? Die Sportfachschaft schafft unterschiedliche ansprechende Anregungen für die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Neunkirchen- Seelscheid. Immer wieder erhalten die Schülerinnen und Schüler verschiedene Aufgaben. Manche machen Fitness-Workouts, andere diverse Challenges. Dies wird initiiert durch die Sportlehrkräfte, die Durchführung obliegt den Schülerinnen und Schülern im privaten Rahmen.
Aus dieser Situation ergeben sich bestimmte Sachverhalte, den Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport betreffend, über die wir Sie im Folgenden informieren möchten. Ausführlichere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte einem gemeinsamen Papier des MSB NRW und der Unfallkasse NRW, das auf unserer Homepage veröffentlicht wird.
Demzufolge befürworten „das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW […] ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz. Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren.
Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern- Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.“
Aus dem o.g. Regularien ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Bewegungsaufgaben im Distanzunterricht, bei denen sie nicht synchron durch die Lehrkraft beaufsichtigt werden können, nicht durch die Landesunfallkasse, d. h. über die Schule, versichert sind. Im Schadensfall würde also die eigene Krankenversicherung während der Erledigung dieser Aufgaben greifen.
Für uns als Sportfachschaft und unsere Schülerinnen und Schüler bedeutet dies folgendes:
Aufgrund der skizzierten rechtlichen Vorgaben können die Bewegungsaufgaben im Distanzunterricht nicht mehr verpflichtend sein. Nichtsdestotrotz ist es uns ein großes Anliegen, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler, gerade unter den Bedingungen des Homeschoolings, ausreichend bewegen!
Wir werden den Schülerinnen und Schülern auch weiterhin Bewegungsaufgaben stellen, solange das Distanzlernen anhält, werden dies aber durch eine Theorieaufgabe ergänzen. Bedeutet, dass die Kinder wählen können, ob sie die theoretische- oder die praktische Aufgabe erledigen und dann verpflichtend abgeben, da eine adäquate Bewertungsgrundlage vorhanden sein muss.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für die Sportfachschaft der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid Patrick Werheid
Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport (gemeinsames Papier von MSB NRW und Unfallkasse NRW):
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/Hinweise_zum_Versicherungsschutz_im_Distanzunterricht_fuer_das_Fach_Sport_Endfassung__003_.pdf