Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich von Schulen zum 21. Juni 2021
Laut der Schulmail vom 17.06.2021 gelten ab Montag, 21. Juni 2021 folgenden Regelungen:
- Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
- Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
- Im Außenbereich kann weiterhin freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
- Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort.
- Die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
- Der Mindestabstand von 1,50m ist in Gebäuden weiterhin zu beachten, wenn aus besonderen pädagogischen Anlässen (z.B. Sport) die Maske vorübergehend nicht getragen werden muss.