Aktualisierte Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, den 12.04.2021
Liebe Schulgemeinschaft,
vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 9 sowie der EF ab Montag, den 12. April 2021 eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht findet NUR für die Schüler*innen aus Jahrgang 10 und der Q1 statt.
Distanzunterricht für die Jahrgänge 5 – 9 und die EF
Für alle Schüler*innen der Jahrgänge 5 – 9 und der EF gelten ab Montag die bekannten Stundenpläne zum Distanzunterricht. Sollten Sie Rückfragen hinsichtlich des Zugangs zu diesen Stundenplänen haben, wenden Sie sich bitte an die Tutor*innen. Die Lehrkräfte tragen bis Montagmorgen in die Distanz-Stundenpläne ein, welche Aufgaben im Rahmen des Distanzlernens von den Schüler*innen in Teams zu erledigen und über die Aufgabenfunktion abzugeben sind.
Aufgrund von Bauarbeiten ist Anfang der Woche mit technischen Einschränkungen zu rechnen, da im Zuge der Erdarbeiten die Telefonleitung der Schule beschädigt wurde. Lehrkräfte, die vor Ort Präsenzunterricht erteilen und aufgrund der technischen Einschränkungen daher aus der Schule heraus keine Videokonferenzen anbieten können, passen die Menge und Terminierung von Videokonferenzen ihren organisatorischen Möglichkeiten an und tragen diese wie gehabt in die Stundenpläne ein.
Präsenzunterricht für Jahrgang 10 und die Q1
Für die Schüler*innen aus Jahrgang 10 und der Q1 findet ab dem 12.04.2021 wie angekündigt Präsenzunterricht statt. Für alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 findet dieser Unterricht im Wechselmodell statt. Die Schüler*innen der Q1 werden in ihren Kursverbänden unterrichtet. Es gelten die Stundenpläne von 7:50 Uhr bis 15:30 Uhr.
Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 gilt folgende Regelung:
Die Lernenden der Gruppe 2 kommen
vom 12.04. – 16.04.2021 Montag, Mittwoch und Freitag zur Schule. (Di/Do Homeschooling)
Die Lernenden der Gruppe 1 kommen
vom 12.04. – 16.04.2021 Dienstag und Donnerstag zur Schule. (Mo/Mi/Fr Homeschooling)
Testpflicht
Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Schüler*innen, die im Rahmen des Wechselmodells an drei Tagen je Woche zur Schule kommen, führen montags und mittwochs einen Selbsttest durch. Die Selbsttests in der Q1 erfolgen ebenfalls montags und mittwochs.
Für die übrigen Schüler*innen finden die Selbsttests dienstags und donnerstags statt.
Betreuungsangebot für die Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6
Im Rahmen des Distanzunterrichts können Sie für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 ein Betreuungsangebot für Ihre Kinder bis einschließlich 16.04.2021 wahrnehmen. Das entsprechende Formular finden Sie HIER.